Redline Rentals - Hammer & Schönfeld

Sportwagenvermietung GbR

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Hindenburgstr. 8, 96450 Coburg

+49 0176 348 25911

kontakt@redline-rentals.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Redline Rentals Sportwagenvermietung Hammer & Schönfeld GbR

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen der

Redline Rentals Sportwagenvermietung Hammer Schönfeld GbR (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
Eine bloße Reservierung stellt noch keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar.
Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


3. Mietdauer und Rückgabe


3.1 Mietbeginn

Die Miete beginnt zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Übergabe auf erkennbare Mängel

zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit Übernahme erkennt der Mieter den Zustand des Fahrzeugs als vertragsgemäß an, soweit keine

Mängel gemeldet werden.


3.2 Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in demselben Zustand zurückzugeben, in dem

es übernommen wurde, abgesehen von gewöhnlichen Gebrauchsspuren. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Nutzungsentschädigung

in Höhe des Tagesmietpreises pro angefangenen Tag berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


4. Mietpreise, Kaution und Zahlung

4.1 Mietpreis

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Vermieters. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen

gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4.2 Kaution

Vor Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 1.000 € bis 5.000 € (abhängig vom Fahrzeugwert) zu hinterlegen.
Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schadensersatz, Vertragsverletzungen

und zusätzliche Kosten. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer und schadensfreier Rückgabe, sobald feststeht, dass keine Ansprüche

gegen den Mieter bestehen.


4.3 Zahlung

Der Mietpreis ist spätestens bei Fahrzeugübergabe in voller Höhe fällig.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung, EC-Karte oder Vorabüberweisung.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


5. Voraussetzungen für die Anmietung

5.1 Fahrerlaubnis

Der Mieter und ggf. alle weiteren berechtigten Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse sein, die seit

mindestens zwei Jahren ununterbrochen besteht.


5.2 Mindestalter

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 21 Jahre.

5.3 Identitätsnachweis

Der Mieter ist verpflichtet, sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu legitimieren.

Der Vermieter ist berechtigt, Kopien der Ausweisdokumente anzufertigen, soweit dies zur Vertragserfüllung und Identitätsprüfung erforderlich ist (§ 26 BDSG).


6. Nutzung des Fahrzeugs

6.1 Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst sowie von den im Mietvertrag namentlich eingetragenen Personen geführt werden, sofern

diese die Voraussetzungen der Ziffer 5 erfüllen.


6.2 Unzulässige Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich bestimmungsgemäß und schonend zu verwenden.
Insbesondere untersagt sind:

  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Rennen,


  • Weitervermietung oder Überlassung an Dritte,


  • Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente,


  • Überladung oder unsachgemäße Nutzung,


  • Verwendung als Taxi-, Liefer- oder Kurierfahrzeug,


  • Rauchen jeglicher Art (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten/Vapes) im Fahrzeuginnenraum.


  • Burnouts, driften, Powerslides in jeglicher Art


  • Ausreizung der Motordrehzahl bei Öltemperatur unter 80° C


Verstöße gegen diese Bestimmungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags und können Schadensersatzansprüche begründen.


7. Versicherungsschutz

7.1 Vollkaskoversicherung

Das Mietfahrzeug ist vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall beträgt 1.000 € pro Schadensereignis.
Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden (§ 81 VVG).

7.2 Haftpflichtversicherung

Das Fahrzeug verfügt über eine Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).


8. Haftung des Mieters

8.1 Schäden am Fahrzeug

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, soweit diese nicht durch die Versicherung reguliert werden.
Die Haftung umfasst auch Neben- und Folgeschäden (z. B. Mietausfall, Wertminderung, Gutachterkosten), soweit diese

durch das Verhalten des Mieters verursacht wurden.

8.2 Verkehrsverstöße

Der Mieter haftet für sämtliche Bußgelder, Gebühren, Verwaltungs- oder Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit

Verkehrsverstößen während der Mietzeit entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, die Personalien des Mieters an die zuständige

Behörde weiterzugeben (§ 24c StVG).


9. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle Betriebsanweisungen des Herstellers zu beachten,


  • Schäden, Unfälle, Diebstähle oder technische Defekte unverzüglich dem Vermieter zu melden,


  • das Fahrzeug bei Verlassen stets ordnungsgemäß zu verschließen,


  • das Fahrzeug bei Rückgabe vollzutanken (sonst fällt eine Betankungspauschale gemäß Preisliste an).


10. Rücktritt / Stornierung

10.1 Rücktritt durch den Mieter

  • Bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei


  • 24–48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises


  • Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises


Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.2 Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Mieter die Mietbedingungen nicht erfüllt,


  • falsche Angaben gemacht wurden oder


  • das Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt oder technischer Defekte nicht zur Verfügung steht.


11. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Mieters erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden

Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Mietvertrags. Weitere Informationen enthält

die separate Datenschutzerklärung des Vermieters, die dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der

Sitz des Vermieters (Coburg) als Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung, die dem

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.



  1. GPS-Überwachung und Motordatensammlung

    Die von uns vermieteten Fahrzeuge sind mit einem GPS-System ausgestattet, die eine Standortverfolgung ermöglicht.
    Darüberhinaus werden bestimmte Motordaten (z.B. Geschwindigkeit, Fahrverhalten, Öltemperatur, Motordrehzahl, Kraftstoffverbrauch) während der Mietdauer erfasst.
    Diese Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Fahrzeugwarten, zur Verbesserung der Servicequalität und zur Sicherstellung
    der ordnungsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs verwendet.

    Die Erfassung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.



14. Verhalten bei Unfällen und Pannen

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Unfalls oder einer Panne:


  1. Den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

  2. Eine polizeiliche Meldung zu erstatten, falls erforderlich, und eine Kopie des Polizeiberichts dem Vermieter zur Verfügung zu stellen.

  3. Das Fahrzeug in dem Zustand zu lassen, in dem es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet, bis der Vermieter oder ein autorisierter

    Vertreter eine Schadensbegutachtung vornehmen kann.

  4. Keine Änderungen oder Reparaturen am Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vorzunehmen.

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1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen der

Redline Rentals Sportwagenvermietung Hammer Schönfeld GbR (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
Eine bloße Reservierung stellt noch keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar.
Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


3. Mietdauer und Rückgabe


3.1 Mietbeginn

Die Miete beginnt zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Übergabe auf erkennbare Mängel

zu prüfen und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit Übernahme erkennt der Mieter den Zustand des Fahrzeugs als vertragsgemäß an, soweit keine

Mängel gemeldet werden.


3.2 Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in demselben Zustand zurückzugeben, in dem

es übernommen wurde, abgesehen von gewöhnlichen Gebrauchsspuren. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine zusätzliche Nutzungsentschädigung

in Höhe des Tagesmietpreises pro angefangenen Tag berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


4. Mietpreise, Kaution und Zahlung

4.1 Mietpreis

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Vermieters. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen

gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4.2 Kaution

Vor Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 1.000 € bis 5.000 € (abhängig vom Fahrzeugwert) zu hinterlegen.
Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Schadensersatz, Vertragsverletzungen

und zusätzliche Kosten. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer und schadensfreier Rückgabe, sobald feststeht, dass keine Ansprüche

gegen den Mieter bestehen.


4.3 Zahlung

Der Mietpreis ist spätestens bei Fahrzeugübergabe in voller Höhe fällig.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung, EC-Karte oder Vorabüberweisung.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.


5. Voraussetzungen für die Anmietung

5.1 Fahrerlaubnis

Der Mieter und ggf. alle weiteren berechtigten Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse sein, die seit

mindestens zwei Jahren ununterbrochen besteht.


5.2 Mindestalter

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 21 Jahre.

5.3 Identitätsnachweis

Der Mieter ist verpflichtet, sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu legitimieren.

Der Vermieter ist berechtigt, Kopien der Ausweisdokumente anzufertigen, soweit dies zur Vertragserfüllung und Identitätsprüfung erforderlich ist (§ 26 BDSG).


6. Nutzung des Fahrzeugs

6.1 Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst sowie von den im Mietvertrag namentlich eingetragenen Personen geführt werden, sofern

diese die Voraussetzungen der Ziffer 5 erfüllen.


6.2 Unzulässige Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich bestimmungsgemäß und schonend zu verwenden.
Insbesondere untersagt sind:

  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder Rennen,


  • Weitervermietung oder Überlassung an Dritte,


  • Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente,


  • Überladung oder unsachgemäße Nutzung,


  • Verwendung als Taxi-, Liefer- oder Kurierfahrzeug,


  • Rauchen jeglicher Art (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten/Vapes) im Fahrzeuginnenraum.


  • Burnouts, driften, Powerslides in jeglicher Art


  • Ausreizung der Motordrehzahl bei Öltemperatur unter 80° C


Verstöße gegen diese Bestimmungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags und können Schadensersatzansprüche begründen.


7. Versicherungsschutz

7.1 Vollkaskoversicherung

Das Mietfahrzeug ist vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall beträgt 1.000 € pro Schadensereignis.
Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden (§ 81 VVG).

7.2 Haftpflichtversicherung

Das Fahrzeug verfügt über eine Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).


8. Haftung des Mieters

8.1 Schäden am Fahrzeug

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, soweit diese nicht durch die Versicherung reguliert werden.
Die Haftung umfasst auch Neben- und Folgeschäden (z. B. Mietausfall, Wertminderung, Gutachterkosten), soweit diese

durch das Verhalten des Mieters verursacht wurden.

8.2 Verkehrsverstöße

Der Mieter haftet für sämtliche Bußgelder, Gebühren, Verwaltungs- oder Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit

Verkehrsverstößen während der Mietzeit entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, die Personalien des Mieters an die zuständige

Behörde weiterzugeben (§ 24c StVG).


9. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und alle Betriebsanweisungen des Herstellers zu beachten,


  • Schäden, Unfälle, Diebstähle oder technische Defekte unverzüglich dem Vermieter zu melden,


  • das Fahrzeug bei Verlassen stets ordnungsgemäß zu verschließen,


  • das Fahrzeug bei Rückgabe vollzutanken (sonst fällt eine Betankungspauschale gemäß Preisliste an).


10. Rücktritt / Stornierung

10.1 Rücktritt durch den Mieter

  • Bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei


  • 24–48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises


  • Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises


Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.2 Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Mieter die Mietbedingungen nicht erfüllt,


  • falsche Angaben gemacht wurden oder


  • das Fahrzeug aufgrund höherer Gewalt oder technischer Defekte nicht zur Verfügung steht.


11. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Mieters erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden

Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Mietvertrags. Weitere Informationen enthält

die separate Datenschutzerklärung des Vermieters, die dem Mieter vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der

Sitz des Vermieters (Coburg) als Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung, die dem

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.



  1. GPS-Überwachung und Motordatensammlung

    Die von uns vermieteten Fahrzeuge sind mit einem GPS-System ausgestattet, die eine Standortverfolgung ermöglicht.
    Darüberhinaus werden bestimmte Motordaten (z.B. Geschwindigkeit, Fahrverhalten, Öltemperatur, Motordrehzahl, Kraftstoffverbrauch) während der Mietdauer erfasst.
    Diese Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Fahrzeugwarten, zur Verbesserung der Servicequalität und zur Sicherstellung
    der ordnungsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs verwendet.

    Die Erfassung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.



14. Verhalten bei Unfällen und Pannen

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Unfalls oder einer Panne:


  1. Den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

  2. Eine polizeiliche Meldung zu erstatten, falls erforderlich, und eine Kopie des Polizeiberichts dem Vermieter zur Verfügung zu stellen.

  3. Das Fahrzeug in dem Zustand zu lassen, in dem es sich zum Zeitpunkt des Schadens befindet, bis der Vermieter oder ein autorisierter

    Vertreter eine Schadensbegutachtung vornehmen kann.

  4. Keine Änderungen oder Reparaturen am Fahrzeug ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vorzunehmen.